Rücklieferung
Eigenverbrauch mit Überschuss-Rücklieferung (PV-Anlagen)
Überschüssige Energie wird gemäss den gesetzlichen Vorgaben von der Energieversorgung Blumenstein AG abgenommen und nach Rückliefertarif vergütet. Bei Bedarf der Energieversorgung Blumenstein AG kann zusätzlich ein Vertrag über die Abnahme des ökologischen Mehrwerts (Herkunftsnachweise) abgeschlossen werden. Eine Übersicht über die Rückliefertarife in der Schweiz findet sich beim VESE (Verband unabhängiger Energieerzeuger).
Die Energieversorgung Blumenstein AG installiert bei Anlagen bis 30 kVA kostenlos einen Produktionszähler und ersetzt den bisherigen Verbrauchszähler mit einer Zweiwegmessung. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sind bei Anlagen grösser 30 kVA die Produktionsmessung wie auch die Überschussmessung mit automatischer Datenübermittlung auszurüsten.
Aktuell
Stromrückliefertarife 2024
Stromrückliefertarife 2023
Beglaubigungen
Für die Beglaubigung von neuen oder umgebauten Photovoltaik-Anlagen bietet die NetZulg AG für die Kunden der Energieversorgung Blumenstein AG Dienstleistungen an.
Eigenverbrauchslösungen
Kunden bzw. Produzenten können die produzierte Energie selber verbrauchen. Überschüssige Energie fliesst zurück ins Netz der Energieversorgung Blumenstein AG und wird gemäss Rückliefertarife vergütet. Das Energiegesetz ermöglicht weitere Eigenverbrauch-Varianten:
Praxismodell VNB
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Wechsel der Infrastruktur und der Verantwortlichkeit von der Energieversorgung Blumenstein AG zu einer ZEV-Vertretung. Die einzelnen Anschlüsse werden gekündigt und sind zukünftig durch die ZEV-Vertretung zu betreuen.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Produzenten können ihren, mit ihrer Photovoltaik-Produktionsanlage produzierten Strom selber verkaufen. Die zu beliefernden Kunden müssen direkt an der Anlage anschliessbar sein, was in Mehrfamilienhäuser kein Problem ist. Auch Nachbarparzellen können nach Wunsch der Anlagen-Eigentümer beliefert werden. Dazu ist eine direkte physische Anbindung an die Produktionsanlage notwendig. Der zu liefernde Strom darf nicht über das öffentliche Stromnetz transportiert werden.
Dieser Zusammenschluss zum Eigenverbrauch benötigt vertragliche Abmachungen innerhalb dieser Gemeinschaft sowie mit dem Netzbetreiber und muss drei Monate vor Beginn der Energieversorgung Blumenstein AG angemeldet werden. Das Anmeldeformular wird von der Energieversorgung Blumenstein AG nach Einreichen des Technischen Anschlussgesuchs (TAG) der Eigentümerschaft bzw. dem Installateur zugestellt und muss von allen ZEV-Teilnehmenden unterzeichnet werden.
Technisch werden alle bisherigen Anschlüsse auf Kosten der Liegenschaftseigentümerschaft zurückgebaut und vom Netz abgekoppelt. Ein einzelner Anschlusspunkt bleibt. Er wird zukünftig mit einer zusätzlichen Messung ausgerüstet und wird vor den bisherigen Haushaltsmessungen (private Messungen) montiert.
Als Netznutzungstarif für diese Messung wird bis 50'000 kWh Bezug der Tarif Einfach Haushalt verrechnet. Auf Tarifsteuerungen wird verzichtet. Als Wahlprodukt kann der Kunde das Produkt Gemeinschaft (ZEV) wählen, welches weiterhin den Komfort der verschiedenen Steuerungen bietet. Die Energieversorgung Blumenstein AG vergütet an die ZEV die Strom-Überschussmenge, welche über die neue Messung erfasst wurde und stellt den tatsächlich aus dem Netz bezogenen Strom nach Tarif gesamthaft in Rechnung. Die Herkunftsnachweise bleiben im Eigentum der ZEV-Gemeinschaft für den Verkauf an einer Ökostrombörse.
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