Strom Rücklieferung
Wenn Ihre Produktionsanlage mehr Strom erzeugt, als Sie selbst verbrauchen, wird der Überschuss ins Stromnetz eingespeist, und wir kaufen ihn Ihnen ab. Zusätzlich können wir auch Herkunftsnachweise vergüten. Die Vergütung für den Strom und für die Herkunftsnachweise sind voneinander unabhängig.
Stromrückliefer-Preise 2025
Im Juni 2024 hat die Schweizer Bevölkerung das neue Energiegesetz angenommen. Es sorgt dafür, dass die Rückvergütung für Strom überall in der Schweiz gleich geregelt wird. Die Höhe der Vergütung für die Rücklieferung des physikalischen Stroms orientiert sich rückwirkend am Referenzmarktpreis des letzten Quartals und wird zwei Wochen nach Quartalsende auf der NetZulg-Website veröffentlicht.
Nächste Publikation: Mitte April 2025
Die Strommarktpreise hängen von der Jahreszeit ab. Im Sommer sind sie in der Regel niedriger als im Winter. Das liegt daran, dass im Winter mehr Strom wegen des Heizbedarfs gebraucht wird. Gleichzeitig wird im Sommer durch Wasserkraft und Solarenergie mehr Strom produziert. Im Sommer ist der Strom günstiger, weil die Nachfrage niedrig und das Angebot hoch ist. Im Winter ist es umgekehrt: Die Nachfrage ist hoch, aber das Angebot geringer. Weitere wichtige Faktoren sind die Brennstoffpreise und die aktuell vorhandenen Produktionskapazitäten.
Um Produzierende von tiefen Marktpreisen zu schützen, werden ab dem Jahr 2026 Minimalvergütungen festgelegt.
Abnahme von Herkunftsnachweisen
Auf freiwilliger Basis und bei Bedarf kaufen wir Betreibern von Photovoltaikanlagen die Herkunftsnachweise ab, wenn die Anlage:
- im Versorgungsgebiet der Energieversorgung Blumenstein AG steht und in Betrieb ist,
- bei der Pronovo angemeldet und beglaubigt ist,
- eine installierte Leistung von mindestens 2 kW verfügt,
- keine KEV-Förderung erhält,
- nicht die Produktionsanlage eines Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist.
Für das Jahr 2025 garantieren wir Vertragskundinnen und -Kunden eine Vergütungssumme aus Rücklieferung und Herkunftsnachweis von mindestens 10.0 Rp./kWh.
Eigenverbrauchs-Dienstleistungen der EVB
Nutzen Sie die Vorteile, selbst produzierten Solarstrom gemeinsam mit Ihren Nachbarn zu nutzen. Die NetZulg AG unterstützt Eigentümer und Verwaltungen mit Beratung und Dienstleistungen bei allen Fragen rund um den Eigenverbrauch von Solarstrom.
Wer kann selbst produzierten Solarstrom nutzen?
Berechtigt zur Verwendung des Solarstroms nach dem Praxismodell VNB (DachStrom EVB) oder zur Bildung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft ZEV sind Grundeigentümer und Mieter, die gleichzeitig Endverbraucher am Ort der Stromproduktion sind. Weitere Nutzer mit einer direkten physischen Anbindung an die Produktionsanlage können auch beliefert werden.
DachStrom EVBoder ZEV?
DachStrom EVB nach Praxismodell VNB in Blumenstein
Alle Nutzer der Liegenschaft in Steffisburg bleiben EVB-Kunden und profitieren von auf dem Liegenschaftsdach produzierten Solarstrom. Nach der Installation einer Photovoltaikanlage oder mit einer bestehenden Anlage auf dem Liegenschaftsdach können die Nutzer freiwillig von kostenattraktivem Solarstrom profitieren.
Empfohlen für Mehrfamilienhäuser.